Bildchen22.04.2006 23:48 von Seeker
Wer wissen möchte, warum seit letztem Jahr das Graffitysprayen als Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 2 StGB strafbar ist, schaut in die Gesetzesbegründung. Eine viel einleuchtendere Erklärung liefert aber dieses Bild:

Aufgenommen übrigens direkt in einer Seitenstraße der Universität.


